Möglichkeiten für die gemeinsame Wohnung bei Scheidung oder Trennung

Finden Sie heraus, was mit Ihrer gemeinsamen Immobilie geschehen soll und loten Sie dazu mehrere Optionen aus.

Eine gemeinsam gekaufte Wohnung stellt für viele Paare meist den größten Vermögenswert dar und ist ein wichtiger Bestandteil ihrer Altersvorsorge. Allerdings wird eine Wohnung bei Scheidung oder Trennung auch schnell zum Streitgegenstand.

Denn wer verliebt ist, macht sich selten Gedanken, wie es mit der gemeinsamen Wohnung weitergeht, wenn man sich auseinanderlebt oder aus anderen Gründen getrennter Wege geht. Gehören Kinder zur Familie, wird eine Scheidung oder Trennung noch emotionaler und stressiger für alle Beteiligten.

Probleme und Streit um die gemeinsame Wohnung lassen da häufig nicht lange auf sich warten und werfen Fragen auf wie:

  • Wer darf in der gemeinsamen Wohnung bleiben?
  • Wie geht es mit dem noch laufenden Kredit weiter?
  • Welchen finanziellen Belastungen müssen sich die getrennten Haushalte stellen?

Die Antworten und daraus resultierenden Entscheidungen sind entsprechend von großer emotionaler sowie finanzieller Tragweite, sodass Sie objektive, verständliche Informationen und Entscheidungsgrundlagen brauchen.

Wir sind neutral und liefern Ihnen nicht nur die Antworten, sondern helfen Ihnen auch dabei, die Ruhe zu bewahren. Mit unserer Beratung und Unterstützung finden Sie die beste Lösung für die gemeinsame Wohnung bei Scheidung oder Trennung.

Wohnung bei Scheidung behalten?

In Ihrem Haushalt leben Kinder? Dann haben Sie vermutlich schon darüber nachgedacht, die Eigentumswohnung erst einmal zu behalten, um die Kinder nicht auch noch aus ihrem gewohnten Umfeld zu reißen und so den Stress für sie nicht noch zu verstärken.

Wir empfehlen Ihnen dann jedoch, dass beide Partner eindeutige Absprachen treffen, wie die Wohnung verwaltet wird und ihre Finanzierung genau regeln. Ebenfalls wichtig: Legen Sie die Dauer der gemeinsamen Eigentümerschaft fest. So wird verhindert, dass der ausgezogene Partner überraschend seinen Anteil am Vermögen verlangt.

Wer weiter in der gemeinsamen Wohnung leben möchte, kann den anderen Partner auszahlen und so alleiniger Eigentümer werden. Bitte bedenken Sie aber, dass der Wohnungsunterhalt für eine Person allein mit erheblichen Kosten verbunden ist. Und der Auszahlungsbetrag kommt ebenfalls noch dazu.

Alternativ können Sie den laufenden Wohnungskredit von Ihrem Partner übernehmen, wenn Sie in der Wohnung bleiben möchten. Banken oder andere Kreditinstitute nehmen den verbleibenden Kreditnehmer jedoch genau unter die Lupe, um sicherzustellen, dass dieser auch wirklich das Darlehen allein zurückzahlen kann.

Die möchten die gemeinsame Wohnung verkaufen, Ihr Ehepartner aber nicht – oder umgekehrt? Nur, wer im Grundbuch steht, darf verkaufen. Sind beide Partner als Wohnungseigentümer eingetragen, kann derjenige, der verkaufen möchte, eine Teilungsversteigerung beantragen. Dies geschieht beim Amtsgericht, ist jedoch nur nach bereits vollzogener Scheidung machbar.

Aufgepasst: Bei einer Teilungsversteigerung reicht das höchste Gebot in der Regel nicht einmal annähernd an den Preis heran, der mit einem regulären Verkauf erzielt werden kann. Im schlimmsten Fall können also nach der Teilungsversteigerung Restschulden nicht getilgt werden. Für diese haften dann auch weiterhin beide Partner – aber ohne die Sicherheit einer Immobilie im Rücken zu haben.

TIPP: Wenn Sie bei einer Scheidung oder Trennung entscheiden möchten, wie es mit der gemeinsamen Wohnung weitergeht, sollten Sie den Wohnungswert zweifelsfrei und unabhängig feststellen lassen. Indem Sie die Wohnungswertermittlung zusammen mit dem Noch-Partner beauftragen und dabei anwesend sind, verhindern Sie die spätere Anzweiflung des Ergebnisses.

Wie geht es mit dem Darlehen der Wohnung weiter?

Sie haben seinerzeit für den Wohnungskauf mit Ihrem Partner einen Kredit aufgenommen? Dann sind Sie üblicherweise beide dafür in der Verantwortung und Haftung, das Darlehen zu tilgen. Daran ändert sich auch bei einer Trennung oder Scheidung nichts, denn ausschlaggebend ist nicht, wer im Grundbuch steht, sondern wer den Kreditvertrag unterschrieben hat. Zahlt ein Partner seine Schulden nicht, nimmt die Bank automatisch den anderen in die Pflicht.

Auch während der Trennungsphase sollten Sie die Kreditraten weiterzahlen. Andernfalls droht Ihnen die Zwangsversteigerung – ein erhebliches Risiko also. Und auch diese Argumente sprechen für den Verkauf der gemeinsamen Wohnung bei einer Scheidung oder Trennung:

Wer sich trennt oder scheiden lässt, möchte zumeist auch wirtschaftlich unabhängig werden, statt nach wie vor alles rund um die Wohnung gemeinsam entscheiden zu müssen. Der Wohnungsverkauf löst bei einer Scheidung die wirtschaftliche Gemeinschaft auf und zieht einen sauberen Schlussstrich.

Bei einer Scheidung oder Trennung verteilt sich das zur Verfügung stehende Einkommen künftig auf zwei Haushalte. Parallel steigen die Ausgaben durch die doppelte Haushaltsführung. Ein Verkauf der gemeinsamen Wohnung reduziert die Gefahr, dass einer der Partner oder beide aufgrund dieser neuen Herausforderungen Schulden machen.

Vielleicht möchten Sie zu Ihrem neuen Partner ziehen oder es steht ein Umzug aus beruflichen Gründen an? Auch solche Veränderungen der Lebensumstände können die Entscheidung zugunsten eines Verkaufs beeinflussen. Hinzu kommt, dass nach einer Scheidung oder Trennung oft einfach ein ganz neuer Anfang gewünscht wird.

Als erfahrene und sensible Immobilienberater unterstützen wir Sie gern, wenn bei Ihrer Scheidung oder Trennung eine Wohnung im Spiel ist. Dabei gehen wir besonders einfühlsam vor. Wenn Sie es wünschen, bieten wir Ihre Immobilie beispielsweise auch diskret zum Verkauf an und planen Besichtigungstermine, wenn Ihre Kinder nicht zuhause sind. Diese Zeit ist für alle ohnehin schwer genug und auf eventuelles Gerede der Nachbarn können Sie sicher gut verzichten.

Auf unserer Homepage erfahren Sie weitere Details über unsere Leistungen wie die Wohnungswertermittlung, über aktuelle Wohnungspreise und den Verkaufsablauf.

Gern können Sie auch direkt ein persönliches, unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Immobilienexperten vereinbaren.

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